Corona-Info
Für unseren Sport im Hallenbad gilt ab sofort die 2 G-Plus-Regel:
vollständig geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. (bei geboosterten 3. Impfung, ist kein Test erforderlich)
Beim Einlass ist das Zertifikat von einer verantwortlichen Personen zu kontrollieren (wenn möglich über die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App). Darüber hinaus ist mindestens stichprobenhaft der Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen.
Von diesen Regelungen ausgenommen sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über einen Nachweis eines negativen Ergebnisses eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Maskenpflicht gilt weiterhin wie gehabt in Innenräumen.
Weitere Informationen findet Ihr auf den Seiten des Landes NRW:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw